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Laub: Gefährliche Rutschpartie
10.000 Personen verletzten sich zwischen Oktober und Dezember 2001 durch Ausrutschen. "Sicher Leben" gibt Tipps, wie Sie rutschfest durch Herbst und Winter kommen.
In der illusorischen Hoffnung, der "Altweibersommer" möge vielleicht ja doch noch kommen, nehmen es viele Österreicher noch nicht so genau mit der Winterbekleidung. Vor allem auf das feste Schuhwerk wird häufig leichtfertig vergessen. Dabei lassen gerade jetzt Bäume ihre Blätter fallen, der Nieselregen und hie und da morgendlicher Bodenfrost tun ein Übriges und verleiten Eilige zum Ausrutschen. Das Gefahrenbewusstsein ist im Herbst noch nicht so stark ausgeprägt wie im späten Winter. Der automatisierte Bewegungsablauf der im Sommer üblich ist, wird oft gedankenlos in den Herbst übernommen. Die Folge sind zahlreiche Stürze auf nassem oder schlüpfrigem Boden.
40% aller Verletzten sind Frauen ab 45
Laut "Sicher Leben" (Freizeitunfallstatistik) sind zwischen Oktober und Dezember des vergangenen Jahres 10.000 Personen im Freien so schwer ausgerutscht, dass sie im Spital behandelt werden mussten. Den größten Anteil bilden mit 58 Prozent Frauen, 40 Prozent aller Verletzten sind Frauen ab 45 Jahre. Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts "Sicher Leben" verweist auf mögliche Folgen: "Ältere Frauen sind aufgrund ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet. Viele leiden an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose) und oft ist der gefürchtete Oberschenkelhalsbruch die Folge eines Sturzes. Durch die herbstlichen Witterungseinflüsse besteht erhöhte Sturzgefahr. Leider wird vielfach unterschätzt, dass feuchtes Laub, vor allem wenn es auf Wegen, Treppen oder abschüssigen Rampen liegt, eine tückische Falle darstellen kann".
Schwere Verletzungen durch Ausrutscher
Laut "Sicher Leben" rutschen Personen am häufigsten auf öffentlichen Verkehrsflächen aus (52%). Aber auch die nähere Umgebung der Wohnung, wie der Garten oder die Garageneinfahrt, kann schneller zur Rutschpartie werden, als man denkt (18 %). 14 Prozent erwischt es in der freien Natur am falschen Fuß. Neben den Hauptunfallursachen Glatteis, Frost und Schnee (galten bei 22 % als Unfallursachen) bildet nasses Laub einen nicht zu unterschätzenden Sturz-Faktor. Vielfach sind die Verletzungen schwer: Mit 47 Prozent bilden Knochenbrüche den Großteil, vor allem an Fußknöcheln, Unterarmen oder Oberarmen. 20 Prozent der Verletzungen sind Quetschungen oder Prellungen (v.a. Brustkorb, Rippen, Schädel und Gehirn), 17 Prozent Sehnen und Muskelverletzungen (v.a. an Knie und Fußknöcheln).
Schuhe: Herbst/Winterkollektion auspacken!
Prinzipiell muss Nässe sofort mit Rutschgefahr assoziiert werden. Nieselregen und nebelfeuchte Luft vermindern die Reibung und damit die Bremswirkung des Schuhwerks. "Sicher Leben"-Chef Kisser vergleicht die Notwendigkeit der Winterreifen beim Auto mit wetterfestem Schuhwerk beim Menschen: "Niemand fühlt sich in einem Auto sicher, dass im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist. Zahlreiche Personen stürzen, weil sie Schuhe mit zu glatten oder abgenützten Sohlen tragen. Sorgen Sie daher für eine möglichst gute Bodenhaftung bei ihren Schuhen. Größere rauhe Auftrittsflächen von Sohlen und Absätzen erhöhen die Reibung und geben besseren Halt".
Rutschgefahr? Zeit einplanen!
Auch hier ist der Vergleich Fahrzeuglenker/Fußgänger angebracht: Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Wer zu Fuß unterwegs ist, soll bei schlechter Bodenhaftung kurze Schritte und gemäßigtes Tempo an den Tag legen. Stecken Sie die Hände nicht ein, damit allfällige Ausrutscher besser aufgefangen werden können! Wer mehr Zeit für seine Wege einplant kann sich nicht nur sicherer am Ziel wähnen, sondern sich auch ohne Hektik am bunt gefärbten Laub erfreuen.
Hauseigentümer sind verpflichtet Gehwege zu räumen
Nicht nur von Eis und Schnee, auch von nassem Laub müssen Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks führen, befreit werden: Laut Gesetz sind Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße Säuberung bei Schnee und gröblicher fußgängergefährdender Verunreinigung (z.B. nasses Laub) verantwortlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro rechnen. Kommt eine Person zu Schaden - z.B. durch einen Sturz auf einem ungeräumten Gehsteig -, dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Nur ein kleiner Trost, wenn das Bein gebrochen ist...
Wien, 25.Oktober.2002
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