|
|
»
Austria4Kids.at Redaktionelle Artikel!
|
|
Hier zeigen wir euch interessante und aktuelle Artikel
|

"Führerscheinentzug" für Pisten-Rowdies
Alles was Recht ist, auch auf der Piste: Fahrerflüchtigen Pisten-Rowdies drohen gerichtliche Verfolgung samt hohen Schadenersatzleistungen. "Sicher Leben"-Tipp: Pistenregeln verinnerlichen!
Nicht nur im Straßenverkehr, auch auf der Skipiste gelten strenge Vorschriften. Und die sollte man besser beachten - Fehlverhalten auf der Piste wird sanktioniert! Nicht grundlos: Rund 90.000 Menschen verletzen sich jedes Jahr, davon 8% (rund 7000) durch Zusammenstöße auf österreichischen Skipisten. Im Straßenverkehr ist es hin-länglich bekannt - wer in einen Unfall verwickelt ist, muss bestimmte Verhaltensnor-men beachten: Es muss angehalten werden, die Unfallstelle ist abzusichern, bei ei-nem Personenschaden ist Hilfe zu leisten bzw. muss Hilfe geholt werden und die Po-lizei bzw. Gendarmerie muss verständigt werden. "Leider ist noch vielfach unbe-kannt, dass auch für die weiße Ski-Verkehrsfläche Verhaltensnormen gelten. Die Pi-ste ist kein rechtsfreier Raum. Vor allem fahrerflüchtige Pisten-Rowdies dürfen mit gravierenden Rechtsfolgen rechnen!", warnt Mag. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), fahrlässige Winter-sportler.
Fahrerflucht auf der Piste: Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung droht!
Das Nichtanhalten nach einem Zusammenstoß - also Fahrerflucht - auf der Piste kann sogar weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. So droht einem Pisten-benützer, der sich nach einem Crash schlicht und einfach "abseilt", aus strafrechtli-cher Sicht eine gerichtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Im-stichlassen eines Verletzten. Zivilrechtlich kann sich ein fahrerflüchtiger Pisten-Rowdy auf hohe Schadenersatzleistungen (Schmerzensgeld, Bergungskosten, Ur-laubskosten usw.) gefasst machen. Außerdem droht dem flüchtigen Ski- oder Snow-boardfahrer - ähnlich dem Führerscheinentzug im Straßenverkehr - ein Ausschluss von der weiteren Benützung der Lifte und Pisten. Die Liftbetreiber sanktionieren ein derartiges Fehlverhalten mit dem Verfall bestehender Zeit- oder Punktekarten. Übrigens: Jeder - also auch zufällig anwesende Skifahrer - ist berechtigt fahrerflüchtige Wintersportler an der Weiterfahrt zu hindern, bis Organe der Sicherheitswache ein-getroffen sind.
Zusammenstoß: Was ist zu tun?
Ein Zusammenstoß passiert aber nicht nur Pisten-Rowdies, sondern kann jedem einmal durch Unaufmerksamkeit oder einen Fahrfehler passieren. Kommt es zum "Crash" gilt das gleiche wie auf der Straße: Aufpassen, dass nicht ein anderer Pis-tenbenützer in den liegenden hineinfährt, Erste Hilfe leisten, wenn notwendig, Hilfe herbeiholen und unbedingt Identität preis geben! Generell sollte auf der Piste immer ein Ausweis mitgeführt werden. Um der Fahrerflucht entgegenzuwirken: Viele Men-schen haben, ohne es zu wissen, ohnedies eine Haftpflichtversicherung (z.B. über die Haushaltsversicherung) und müssen eventuelle Schadenersatzansprüche nicht aus dem eigenen Geldbörsel bezahlen.
18 Prozent der Pistenbenützer kennen keine Sicherheitsregeln
Dabei wäre alles so einfach, würden sich Ski- und Snowboardfahrer an die zehn Pis-tenregeln halten. Laut einer "Sicher Leben"-Studie ist aber 18 Prozent der Pistenbe-nützer keine einzige dieser Sicherheitsregeln bekannt. 83 Prozent wissen nicht, dass es zehn Regeln gibt. "Viele Ski- und Snowboardfahrer glauben zum Beispiel, dass der Rechtsvorrang gilt. Ein Irrtum, der fatal enden könnte. In Wahrheit hat immer der langsamere, vor einem fahrende Pistenbenützer Vorrang", klärt Dr. Rupert Kisser, Leiter des Institutes "Sicher Leben", auf und appelliert an die Verinnerlichung der fol-genden zehn Pistenregeln:
10 FIS-Verhaltensregeln (unter der Bezeichnung "Ski" werden auch alle skiähnli-chen Gleitgeräte verstanden)
1. Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhält-nissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen ge-nügend Raum lässt.
5. Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder an-fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Ge-fahr für sich und andere tun kann.
6. Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtli-chen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrts-strecke benutzen.
8. Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Empfehlungen für einen sicheren Wintersport:
Einmal jährlich Bindungskontrolle vom Fachhändler!
Schwing unterhalb der Gruppe ab!
Tagsüber kein Alkohol!
Bereite deinen Körper auf den Wintersport vor!
Um dem Wissen der Pistenbenützer auf die Sprünge zu helfen, wurden Aufkleber und Broschüren zum Thema "Pistenregeln" von der Arbeitsgruppe "Safer Snow - More Fun" produziert. Die Broschüre kann bei "Sicher Leben" unter der Tel. Nr. 01/715 66 44 bestellt werden.
Wien, 27.02.2001

|
|
»
Redaktionelles - aktuelle Top-Tipps
|
|
Hier kommen aktuelle Top-Tipps im News-Bereich.
Hier können Sie alles rund um den Verkehr auf Österreichs Strassen erfahren.
|
|