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Belästigung


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"Erzählen statt Verschweigen" - sexuelle Belästigung/sexueller Missbrauch

Eines der traurigsten Themen: Belästigte und gequälte Kinder, die aus Angst und/oder Scham nicht darüber sprechen können oder wollen, was ihnen angetan wurde. Die ersten Kennzeichen entsprechender Annäherungen können am besten durch gezielte Unterweisung der geschulten Beamten der Bundespolizeidirektion erkannt werden, die sowohl das richtige Verhalten belästigter Kinder schulen als auch den Eltern entsprechende Hinweise vermitteln können.

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Liebe Eltern!

Ein zweifellos heikles Thema - sexuelle Belästigung von Kindern. Nachdem Sie sich aber mit dieser Informationsebene befassen, haben Sie ohnehin schon viel mehr zum Schutz Ihrer Kinder geleistet als - leider - die meisten Eltern.

Daher noch einige weiteren Ratschläge:

  • Begründen Sie alle Gebote und Verbote so, dass Ihr Kind sie auch versteht. Das Nein von Kindern ist weder frech noch aufmüpfig, im Gegenteil: Ein Kind muss Neinsagen lernen.
  • Kennen Sie die Spielkameraden und Freunde Ihres Kindes? Lernen Sie sie kennen - bei Einladungen oder vielleicht auf einer Party.
  • Drohen Sie nicht: "Wenn du schlimm bist, hol`ich die Polizei." Vielleicht braucht Ihr Kind einmal einen Polizisten oder Gendarmen, dann dürfen keine Hemmschwellen Ihr Kind davon abhalten, sich an sie zu wenden.
  • Lassen Sie Ihr Kind nicht jeden mit "Onkel" oder "Tante" ansprechen. Auch das förmliche "Sie" ist manchmal schon sehr früh angebracht.
  • Forschen Sie nach, woher Geschenke oder Geldbeträge, über die Ihr Kind ohne Ihr Wissen verfügt, stammen.
  • Fragen Sie Ihr Kind, wo es war und mit wem - ohne es zu verhören. Besser ist es, wenn Sie schon vorher wissen, wohin es geht. Gegenseitiges Vertrauen und vor allem Ehrlichkeit ist immer die beste Basis.
  • Geben Sie Ihrem Kind entsprechendes Taschengeld, damit es sich kleine Wünsche selbst erfüllen kann - dadurch ist es nicht auf Geschenke angewiesen und lernt den Umgang mit Geld früher.
  • Wenn sich Ihr Kind verspätet, fragen Sie es, warum - aber nicht so, dass es sich vor Strafe fürchtet.
  • Belohnen Sie Ihr Kind, wenn es ehrlich war.
  • Gehen Sie jeder Veränderung im Wesen Ihres Kindes (vorsichtig) auf den Grund.
  • Je früher Sie Ihr Kind aufklären, desto geringer ist die Gefahr, dass es aus Neugier einem Täter folgt. Aufklären heißt nicht unbedingt "den Geschlechtsakt erklären". Es kann sich darauf beschränken, die Geschlechtsteile beim Namen zu nennen - so kann sich Ihr Kind auch besser mitteilen, wenn es eindeutig belästigt oder gar vergewaltigt wurde.
  • Wenn Ihrem Kind etwas zugestoßen ist: Gehen Sie unverzüglich zur Polizei oder Gendarmerie. Nehmen Sie keinerlei Rücksicht auf den Täter, selbst, wenn er zu Ihrem engsten Freundes- oder Bekanntenkreis zählt.
  • Denken Sie nicht an mögliches Gerede der Nachbarn. Was zählt, ist Ihr Kind. Lassen Sie Ihr Kind unbeeinflusst bei der Gendarmerie oder Polizei das Erlebte schildern. Es wird dort so befragt, dass es ihm nicht schadet. Machen Sie zu Hause keine "Sensation" aus dem Vorfall. Beruhigen Sie das Kind, lenken Sie es ab. Wenn es darüber sprechen will, sprechen Sie darüber.
  • Vor allem aber: Bestrafen Sie es nicht, weil es nur deshalb so weit gekommen ist, weil es eines oder mehrere Ihrer Verbote übertreten hat.
Quelle: Bundesministerium für Inneres, ABT. II/12, Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst


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